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Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERSTEIGERUNGS-/VERKAUFS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma Insolvenzdiscount.de, hier handelnd
unter dem Namen Tatjana Neuburg

 

Mit der Teilnahme an der Versteigerung, Unterschrift der Versteigerungsbedingungen, Anzahlung oder Zahlung des Gesamtkaufpreises/Bruttogesamtbetrages, insbesondere bei einem durch freihändige Vermarktung zustande gekommenen Verkaufs (Freiverkauf), erklärt der Bieter und Käufer sich mit den nach folgend aufgeführten Versteigerungs-/Verkaufs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich einverstanden. Etwaige entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bieters/Käufers werden nicht anerkannt.

 

1.   Verkauf eines Gegenstandes zum höchstmöglichen Preis.

2. Der Zuschlag bewirkt nur den schuldrechtlichen Verkauf der Sache; die Eigentumsübertragung erfolgt nach Zahlung des Kaufpreises.

3.   Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden oder unter Vorbehalt erfolgen. Ein Vorbehalt wird ausschließlich vom Versteigerer ausgesprochen und bindet den Bieter solange an sein Gebot, bis der Versteigerer den Vorbehalt aufhebt, bzw. bestehen lässt und das Gebot somit annimmt, bzw. zurückweist, maximal für 15 Werktage. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird der Gegenstand nochmals ausgeboten. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden.

4.   Die Versteigerung wird nach der im Katalog angegebenen Reihenfolge vorgenommen; der Versteigerer ist jedoch berechtigt Nummern zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder sonst außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Die Höhe der Beträge, welche geboten werden müssen, bestimmt der Versteigerer für die ganze Versteigerung oder auch für einzelne Stücke.

5. Wenn 2 oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines weiteren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet der Versteigerer über den Zuschlag.

6. Jegliche Garantie/Sach- Rechtsmängelgewährleistung und Schadensersatzansprüche auf Qualität, Maße, Gewichte, Vollständigkeit, insbesondere Baujahre und sonstige technische Daten sind ausgeschlossen. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich z. Zt. der Auktion, bzw. im freien Verkauf befinden. Der Käufer erkennt an, dass jegliche Reklamation ausgeschlossen ist, und keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, insbesondere Eigenschaften, offene oder versteckte Mängel und sonstige Schäden übernommen wird. Im Katalog angegebene technische Daten, Maße, Gewichtsangaben, Baujahre, Kilometerstände und Betriebsstunden sind unverbindlich, ebenso wie die tatsächlich auf den Geräten und Fahrzeugen stehenden Kilometer und Betriebsstunden. Eine vorherige Besichtigung wird ausdrücklich angeraten, diese gibt dem Käufer Gelegenheit, die zur Versteigerung, bzw. in den freien Verkauf gelangenden Gegenstände zu prüfen und sich von der Beschaffenheit zu überzeugen. Dies gilt vor allem bei schriftlichen Geboten. Die Beschreibungen und Katalogbeschreibungen sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen aber keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 ff BGB dar.

7. Sach- und Rechtsmängelgewährleistungsansprüche jeder Art gegenüber Auftraggeber, Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen.

8. Der Käufer ist zur Abnahme der ersteigerten Gegenstände verpflichtet. Nach Bereitstellung des Gegenstandes folgt die sofortige Abnahme durch den Käufer. Sollte der Abholtermin überschritten werden, haftet der Käufer für die Folgekosten.

9. Der Kaufgegenstand gilt mit dem Zuschlag dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl oder vergleichbare Ereignisse an den Käufer übergehen.

10. Demontage und Abtransport gehen in voller Höhe zu Lasten des Käufers.

11. Erworbene Gegenstände, die mit Grundstücken oder Gebäuden fest verbunden sind, müssen so ausgebaut werden, das keine Beschädigung am Demontageort oder anderen Geräten entstehen. Dies gilt auch für den Transport oder unsachgemäße Bewegung auf befestigten Plätzen und Straßen von Maschinen, Kraftfahrzeugen, Baumaschinen und sonstigen Geräten. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen gehen die Reparatur- und Nebenkosten auf den Käufer über.

12. Nicht schriftlich bestätigte Abreden sind unwirksam.

13.  Alle Preise verstehen sich in EURO, zuzüglich das vom Käufer zu zahlende Aufgeld in Höhe von 15%, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Zuschlag an den Meistbietenden erfolgt nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes. Die Preise für jeden Gegenstand/Wirtschaftsgut verstehen sich im Übrigen ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer nochmaligen Prüfung, so dass nachträgliche Korrekturen zulässig sind.

14. Nach Bereitstellung des Gegenstandes hat der Käufer den Kaufpreis zuzüglich Aufgeld und zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer in bar oder per Bankbestätigtem VR-Scheck einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu zahlen. Rechnungserstellung erfolgt durch den Auftraggeber zuzüglich der Rechnung vom Versteigerer für das zu zahlende Aufgeld oder als Gesamtrechnung (Kaufpreis, Aufgeld, gesetzliche Umsatzsteuer) vom Versteigerer. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Aushändigung der ersteigerten Gegenstände.


15. Will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, so ist nach den Versteigerungsbedingungen zu verfahren. Nochmaliges Ausbieten unter Feststellung der Verbindlichkeit vor dem ordentlichen Gericht.

16. Die Zahlung der ersteigerten Gegenstände zuzüglich Gebühr und Umsatzsteuer muss am Versteigerungstag geleistet werden. Bei Verweigerung der Abnahme oder Zahlungsverzögerung haftet der Käufer für alle entstehenden Schäden. Es erlöschen alle Rechte des Käufers aus der Erteilung des Zuschlages. Der Versteigerer ist berechtigt, die Gegenstände ohne Fristsetzung erneut zu versteigern, bzw. freihändig zu verkaufen. Der Käufer hat für einen etwaigen Ausfall einzustehen und auf einen Mehrerlös keinen Anspruch. Zu einem weiteren Gebot wird der erste Käufer nicht zugelassen.
17. Alle Zahlungen sind nur an den unterzeichnenden Versteigerer zu leisten.

18. Für Beschädigungen, die durch den Käufer oder dessen Beauftrage verursacht werden, haftet der Käufer.

19. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung/freihändiger Verkauf und Abholung wird keine Haftung übernommen. Der Aufenthalt auf dem Grundstück und in den Versteigerungsräumen geschieht auf eigene Gefahr.

20. Für alle zum Verkauf gestellten Objekte, welche freihändig verkauft werden, gelten ebenfalls die vor – und nachstehenden Bedingungen .                     

21. Für die Übereinstimmung zwischen Fotos und techn. Beschreibung, sowie Positionsnummern wird keine Gewähr übernommen.

22. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Euskirchen oder der Gerichtsort des Auftraggebers. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

23. Bieter aus EU-Mitgliedstaaten bitten wir, die Ust.-Id.-Nr. bereit zu halten. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Rechnungsadresse mit der Adresse übereinstimmt, auf die die Ust.-Id.-Nr. zugelassen ist. Zur Sicherheit empfehlen wir jedem Bieter die Zulassungsbescheinigung der Ust.-Id.-Nr. mitzunehmen.

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist auch von Kunden aus EG-Mitgliedstaaten zu entrichten. Sie ist in voller Höhe als Kaution bar zu hinterlegen. Eine Erstattung (Frist 3 Monate) erfolgt nach schriftlicher Überprüfung der Umsatzsteuer/Identifikations-Nu., bzw. gegen Vorlage der vom Finanzamt akzeptierten Ausfuhrerklärung. (Bei Fahrzeugen Anmeldung, etc.)

Bieter aus nicht EU-Mitgliedsstaaten müssen eine Kaution in Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer hinterlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie diese nach Erhalt der Original Ausfuhrpapiere von uns zurück erhalten. Wichtig hierbei ist die Einhaltung folgender Punkte:

Es müssen alle Positionen auf der Ausfuhranmeldung aufgeführt werden.

Es muss der komplette Rechnungsbetrag inkl. der 15 % Aufgeld ausgeführt werden.

Die Ausfuhranmeldung muss spätestens 3 Monate nach der Versteigerung bei uns eingegangen sein.

Eventuell anfallende Kosten für die Erstellung von Lieferantenerklärungen oder Überweisungsgebühren werden von der Kaution abgezogen.

Sollte der Nachweis der Ausfuhr nach der o. g. Frist erfolgen, kann die Auszahlung der Kaution nicht mehr vorgenommen werden, da diese dann bereits über den Auftraggeber an das zuständige Finanzamt abgeführt wurde.

Bitte beachten Sie, dass wir für die Erstellung von Ausfuhrpapieren eine Gebühr in Höhe von 85,00 € zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer berechnen. Die Erstellung von Ausfuhrpapieren ist nur nach vorheriger Absprache mit uns möglich, da diese nicht im Verladeort erstellt werden.

24. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungs-/Verkaufs- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Druckfehler und Irrtum vorbehalten.

 



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